Baumkontrolle
Gemäß § 823 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) obliegt jedem Grundstückseigentümer die Verkehrssicherungspflicht.
Er hat für den verkehrssicheren Zustand von Baum- und Gehölzbestand zu sorgen und ist verpflichtet, Schäden durch Bäume an
Personen oder Sachen zu verhindern.
Mit der gesetzlichen Regelung sind die Zuständigkeiten festgelegt.
Bei einem Ortstermin in Ihrem Garten, wird Ihr Baum in Augenscheinname genommen. Durch intensive Betrachtung wird der Zustand begutachtet.
Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Betrachtung des Baumumfeldes, der Vitalität, etwaige Verletzungen oder Höhlungen, Pilzbefall,
oder ähnliche Anzeichen, die die Verkehrssicherheit des Baumes beeinflussen kann.
Die weiteren Maßnahmen die zu ergreifen sind, orientieren sich dann an dem Leitfaden der ZTV-Baumpflege.
Dabei handelt sich um ein vereinheitlichtes Regelwerk, auf dessen Basis die Baumpflegebetriebe ihre Arbeiten ausrichten. Somit ist gewährleistet,
dass die zuständigen Personen „dieselbe Sprache“ sprechen.
Die Begehung wird dokumentiert und die zu ergreifenden Maßnahmen, in diesem Gutachten, festgelegt.
Der Baum und sein Erhalt als Lebensraum, Feinstaubfilter, Sauerstoffspender, …, steht dabei im Mittelpunkt unseres Wirkens.