Der Umweltbaubegleiter wird von den Bauherren eingesetzt. Er arbeitet beratend mit der Bauüberwachung und
der Bauleitung zusammen, ohne dabei direkt weisungsbefugt zu sein, ausgenommen im Fall unmittelbarer Gefahr.
Notwendige Umweltschutzgutachten werden über externe Kollegen erstellt und die Empfehlungen in die Beratung integriert.
Der Beratungsschwerpunkt liegt in der Information über bestehende Auflagen in den verschiedenen
Vorschriften des Umwelt- und Naturschutzrechts. Dadurch sollen baubedingte Beeinträchtigungen von
Umweltschutzgütern vermieden bzw. minimiert werden.
Die am Bau Beteiligten werden aufgeklärt und unterwiesen.
Die Begehungen werden dokumentiert und zur ggf. Beweissicherung archiviert. Dabei stehen die Umweltbaubegleiter
im engen Kontakt mit den Vorhabenträgern, Genehmigungs- und Fachbehörden.